Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3T GmbH:
- Art und Umfang der vertraglichen Pflichten der 3T GmbH richten sich nach dem schriftlichen Angebot der 3T GmbH und der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers.
- Individuell erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit.
- Von dem Auftrag sind Beratungen in Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatung nicht umfasst.
- Zusätzliche, nach Auftragsvergabe in Auftrag gegebene Leistungen, die nicht Inhalt dieses Angebots sind, werden auf Basis eines Zusatzangebotes gesondert berechnet.
- Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, zu 50% bei Auftragserteilung und zu 50% bei Auftragsende zu leisten.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Auftragserfüllung durch die 3T GmbH notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten zu beschaffen und der 3T GmbH rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
- Auftraggeber sowie Auftragnehmer können das durch die Auftragserteilung entstehende Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Ein zur Kündigung berechtigter Grund für die 3T GmbH liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seine zuvor genannten Pflichten verletzt und dadurch die Durchführung des Auftrags unmöglich macht oder wesentlich erschwert wird.
- Bei Nebenpflichten, die während der Auftragserfüllung entstehen, ist eine Haftung durch die 3T GmbH für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für Schäden an Gegenständen, die während der Auftragsabwicklung von der 3T GmbH dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, haftet der Auftraggeber.
- Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes in zulässiger Weise gespeichert und verarbeitet.
- Für Streitigkeiten, die sich aus dem durch die Auftragserteilung entstehenden Vertragsverhältnis ergeben, vereinbaren die Parteien den Gerichtstandort Aachen.
- Das durch die Auftragserteilung entstehende Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegt ausschließlich deutschem materiellen Recht.
- Sollte eine Bestimmung des durch die Auftragserteilung entstehenden Vertragsverhältnisses unwirksam sein, so hat dies nach dem Willen der Parteien im Zweifel keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
